Gutachten

Bauschäden entstehen während der Bauzeit, dazu gehören beispielsweise mangelnde Dämmung oder Abdichtung, mangelnde Tragfähigkeit, unzweckmäßige Baustoffe und fehlerhafte Ausführung. Bauschäden bzw. Baumängel können somit sowohl durch unsachgemäße Bauausführung als auch durch Einsparungen auf Kosten von Qualitätserfordernissen verursacht werden.

Bauschäden, die nach der Fertigstellung in Folge äußerer Einwirkungen entstehen können sind ebenfalls vielfältig. Zu nennen sind zum Beispiel eine vernachlässigte Instandhaltung (Reparaturstau), Bergschäden, Wasserschäden, Holzerkrankungen, Schädlingsbefall.

Das Sachverständigenbüro Bau Dipl.-Ing. (FH) Heiko Zier behandelt Themen des Hochbaus und seiner Ausbaugewerke und bietet in seiner Gesamtheit Baugutachten für:

Baumängel- und Bauschadensermittlung, insbesondere für:

  • Baustoffe, z.B. Beton, Ziegel, Mörtel, Estrich und Putze
  • Betonschäden
  • Risse am Bauwerk
  • Balkone und Dächer
  • Feuchtigkeitsschäden, Tauwasserbildung, Schimmelbefall und -bildung
  • Abdichtungen von Kellern und Gründungen

Als erweiterte Maßnahme biete ich Ihnen im Rahmen einer Kooperation mit zuverlässigen Partnern die Blower Door Prüfung an. Die Luftdichtigkeitsprüfung zur Vermeidung und/oder Erkennung hoher Heizkosten, trockener Raumluft und Bauschäden dient als eine Möglichkeit im Haus oder in der Wohnung, die Energieeffizienz sicherzustellen. Sickerverluste im Gebäude werden festgestellt.

Aber auch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (i.d.R. nach 4 Jahren) sollte die von Ihnen beauftragte Bauleistung unbedingt nochmals begutachten werden, um ggf. weitere Ansprüche sichern und durchsetzen zu können. Bauschäden oder -mängel werden oft erst durch das geschulte Auge eines Bausachverständigen sichtbar und können somit geltend gemacht werden, damit es später, ggfs. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Selbstständiges Beweisverfahren

Das selbstständige Beweisverfahren ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in besonders „eiligen Fällen“ trotzdem eine Beweissicherung zu gewährleisten.

Sinnvoll ist ein selbstständiges Beweisverfahren, wenn eine lange Verfahrensdauer ggf. den Verlust von Beweismitteln erwarten lässt.

Beispiel: Bananenfall
Ein Gemüsehändler kauft im Großmarkt eine Stiege Bananen. Am nächsten Tag sind diese alle schwarz und verdorben. Der Gemüsehändler will beim Großmarkt Schadensersatz geltend machen. Der Großmarkt reagiert auf die Forderung nicht. Der Verlust der Beweismittel (Bananen) droht. Der Händler veranlasst ein Selbstständiges Beweisverfahren zur Dokumentation des Zustandes der Bananen.

Die Bestimmung der baulichen Ursache von Bauschäden oder Baumängeln und die damit verbundene detaillierte messtechnische Bestimmung der Mängel ist die faktische Grundlage für mögliche juristische Auseinandersetzungen und gleichzeitig das Basis-Beweismittel (auch nach Veränderungen am Bauwerk und damit Abbildung der ursprünglichen Situation).

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bzw. auf Empfehlung eines Anwaltes übernehme ich die genannte Dokumentation einschließlich fotografischer Sicherung.

Schiedsgutachten

Wenn sich die Parteien in ausschließlich technischen, nicht aber rechtlichen Fragen, ganz oder weitestgehend uneinig sind, können sie gemeinsam einen Sachverständigen zu bestimmen, der eine verbindliche Stellungnahme zum bestehenden Problem abgibt. Die Stellungnahme kann auf die Einbeziehung eines oder mehrerer in Streit stehender Fakten begrenzt sein oder die Festlegung und Klarstellung der Rechte und Pflichten der Parteien betreffen.

Wesentliche Vorteile des Schiedsgutachten:

  • Hilfe bei Sicherstellung der technischen Genauigkeit und Angemessenheit der Lösung
  • Förderung der Parteiautonomie, da die Parteien frei Sachverständige benennen und deren Aufgaben und Mission bestimmen können
  • Gewährleistung der Vertraulichkeit, da Schiedsgutachten nur in Ausnahmefällen öffentlich zugänglich sind

Gern bin ich bereit, für Sie als Schiedsgutachter tätig zu werden.

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